Schadensersatz wegen nicht ausreichender Auskunftserteilung nach der DSGVO?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird im Arbeitsrecht immer relevanter, da der Arbeitgeber Zugang zu personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter hat. Ist der Arbeitgeber zu Auskünften bezüglich der Daten verpflichtet? Und können sich aufgrund einer mangelhaft erteilten Auskunft Schadensersatzansprüche ergeben? Bisher wurde diese Frage von den Gerichten verneint. Das LAG Hamm hat sein Urteil nun auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) gestützt und ist von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen!