So grenzt man den Arbeitnehmer von einem freien Mitarbeiter ab!
Die Abgrenzung zwischen dem Arbeitnehmer und dem freien Mitarbeiter wird insbesondere relevant, wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll, denn für den Kündigungsschutz bedarf es eines Arbeitsverhältnisses.
Wer die Kriterien des Bundesarbeitsgerichtes kennt, hat keine Probleme bei der Abgrenzung!