Muss die Fahrt von der Wohnung zum Flughafen und zurück vergütet werden?
Ja. Die Fahrt von der Wohnung zum Flughafen dient wie der Flug an sich dem Ziel, den Kunden im Ausland aufzusuchen. Die An- und Abreise ist zur Erreichung dieses Ziels eine Grundvoraussetzung.
Die Fahrt zum Flughafen muss vergütet werden, unabhängig davon ob sie von der Wohnung des Arbeitnehmers oder von dem Betrieb aus erfolgt.
- Im vorliegenden Fall konnte das Bundesarbeitsgericht die erforderlichen Reisezeiten des Klägers nicht genau ermitteln und hat die Sache zur erneuten Verhandlung und Ermittlung der Mehrkosten an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAG 2018 – 5 AZR 553/17).
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