Kann eine fristlose Kündigung auf Aufnahmen einer versteckten Kamera gestützt werden?
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter Diebstähle im Unternehmen begeht, sind Arbeitgeber schnell versucht, versteckte Kameras
zu installieren, um dem Verdacht auf den Grund zu gehen. Doch dürfen die Aufnahmen als Beweismittel verwertet werden? Und können Arbeitgeber für den Fall, dass die Verwertung nicht möglich ist, auf eine Verdachtskündigung umschwenken? Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat sich mit diesen Fragen in seinem aktuellen Urteil beschäftigt!